Live-Test-Lizenzbedingungen |
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1. Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die kostenlose IAS Test-Software CANIAS..
2. Urheberrecht
- IAS räumt dem Tester das zeitlich begrenzte, nicht
ausschließliche und persönliche Recht ein, die
IAS-Software gemäß. 1 auf seiner EDV-Anlage zu
nutzen.
- Zur Software gehörendes Schriftmaterial ist urheberrechtlich
geschützt. Es darf weder vervielfältigt noch verbreitet
werden.
- Der Tester darf die Programme auf die Arbeitsspeicher
und Festplatten von Rechnern laden oder in einem Netzwerk
nutzen. Er darf dabei die genannte Höchstzahl von 10
Userarbeitsplätzen nicht überschreiten. Er darf
nur zu Sicherungszwecken eine Kopie der Programme anfertigen,
die mit dem Urheberrechtsvermerk zu versehen ist.
- Alle anderen Nutzungsarten und -möglichkeiten des
Vertragsgegenstands, insbesondere die darüber hinausgehende
Vervielfältigung, Übersetzung, Bearbeitung, das
Arrangement, Dekompilierung, Deassemblierung und andere
Umarbeitungen sind untersagt.
- Der Vertragsgegenstand darf nur mit schriftlicher Erlaubnis
von IAS an Dritte oder andere Betriebsstätten des Testers
unter Aufgabe der eigenen Rechtsposition weitergegeben werden.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Tester vor der
Weitergabe eine schriftliche Verpflichtung des Dritten vorlegt,
die Vertragsbedingungen von IAS einzuhalten. Der Tester
wird IAS auf Verlangen nach der Übertragungen schriftlich
versichern, dass er nicht mehr im Besitz der Vertragsgegenstände
oder von Kopien hiervon ist.
- Der Tester ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche
Einwilligung der IAS die Software oder zugehöriges
schriftliches Material an Dritte zu übergeben oder
sonst wie zugänglich zu machen.
- Der Tester ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt weiter
zu vermieten, zu verkaufen oder zu verleasen.
3 Testkonditionen
Die IAS-Test-Software wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Test-Software enthält nur bestimmte Funktionen, d.
h., dass die Test-Software nicht dem vollem Leistungsumfang
der Original-Software entspricht. 4 Gewährleistung
- IAS weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Computer-Software vollständig
fehlerfrei zu erstellen.
- Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm,
soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig
schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber
und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, „wie
es ist“, ohne irgendeine Gewährleistung, weder
ausdrücklich noch implizit, einschließlich –
aber nicht begrenzt auf – Marktreife oder Verwendbarkeit
für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich
Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms
liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft
herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service,
Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
- In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht
gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber
oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt
modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für
irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich
jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden
durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden,
die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit
des Programms folgen (einschließlich – aber
nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte
Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen
getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des
Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten),
selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter über
die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden
war.
5 Haftung
- Bis zum nach dem anwendbaren Recht äußerstenfalls
Zulässigen haftet IAS auf keinen Fall für irgendwelche
speziellen, zufällig entstandenen, direkten, indirekten
oder wie auch immer gearteten Schäden und Folgeschäden
(einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden
aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher
Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden),
die aus der Benutzung oder der Unmöglichkeit der Benutzung
des Vertragsgegenstands entstehen, selbst dann, wenn IAS
zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen
worden ist. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden,
die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf seiten
IAS verursacht wurden.
- Für den Fall, dass ein Schaden als Folge eines Datenverlustes,
einer Datenbeschädigung oder eines sonstigen Umstandes
eintritt, aufgrund dessen Daten nicht nur wie vorgesehen
verwendet werden können, so haftet IAS nur, falls ihm
oder einem seiner Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last gelegt werden kann und der Tester durch angemessene
und dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen
gewährleistet hat, dass die Daten in zumutbarer Weise
wieder beschafft werden können. Insbesondere ist der
Tester verpflichtet, angemessene und dem Stand der Technik
entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine
Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder
ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung
von Daten herbeiführen, zu verhindern. Im Falle eines
ganzen oder teilweisen Verstoßes gegen diese Verpflichtung,
muss sich der Tester im Falle eines Schadenseintritts ein
entsprechendes Mitverschulden zurechnen lassen.
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